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   BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05   

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BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05 (https://dejure.org/2006,4165)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 3 AZR 387/05 (https://dejure.org/2006,4165)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 3 AZR 387/05 (https://dejure.org/2006,4165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener Versorgungsansprüche auf eine vom Arbeitgeber zugesagte beamtenähnliche Versorgung - Abgrenzung zur Eigenvorsorge - Verbot der Anrechnung wegen widersprüchlichen Verhaltens

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung anderweitig erworbener Versorgungsansprüche auf eine vom Arbeitgeber zugesagte beamtenähnliche Versorgung; Abgrenzung zur Eigenvorsorge; Verbot der Anrechnung wegen widersprüchlichen Verhaltens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung anderweitig erworbener Versorgungsansprüche auf eine vom Arbeitgeber zugesagte beamtenähnliche Versorgung; Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht im Arbeitsvertrag; Verbot der Anrechnung von Leistungen aus ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 55; ; SGB VI § 172 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung der Altersrente einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bei widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen beamtenähnlicher Versorgungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung anderweitig erworbener Versorgungsansprüche auf eine beamtenähnliche Versorgung ? Wegfall der Anrechnung bei widersprüchlichem Verhalten des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 832 (Ls.)
  • DB 2007, 1036
  • AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Soll nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Versorgungsregelung in Bezug genommen werden, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 -AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu I 2 der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe).

    Sie hat daher auch grundsätzlich § 55 BeamtVG in der seit dem 1. Oktober 1994 geltenden Fassung anzuwenden (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu B I der Gründe).

    mehrere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen mit dem gleichen Versorgungsziel (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a der Gründe).

    § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG soll Doppelversorgungen ausschließen, nicht jedoch die selbst finanzierte Eigenvorsorge des Arbeitnehmers erfassen (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a, b der Gründe).

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Der am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG aF, nunmehr § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe; BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26).

    Freiwillige Zuschüsse genügen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B II 3 cc der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 4 der Gründe).

    Eine entsprechende sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung der Beklagten bestand im Übrigen erst seit dem 1. Januar 1992 nach dem ab diesem Zeitpunkt geltenden § 172 Abs. 2 SGB VI. Das bis zum 31. Dezember 1991 gültige AVG enthielt eine derartige Regelung nicht (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe, vgl. BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff.).

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Der am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG aF, nunmehr § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe; BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 4.03 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 26).

    Soll nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Versorgungsregelung in Bezug genommen werden, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 -AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu I 2 der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe).

    Freiwillige Zuschüsse genügen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B II 3 cc der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 4 der Gründe).

  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 19/97 R

    Verzicht - Sozialleistung - Beitragszuschuß - private Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Ein einseitiger Verzicht des Klägers auf den nach § 172 Abs. 2 SGB VI geschuldeten Beitragszuschuss der Beklagten ist nach § 46 Abs. 2 SGB I unzulässig (BSG 8. Oktober 1998 - B 12 KR 19/97 R - BSGE 83, 40, 42 ff.).

    Eine Geltendmachung des Zuschusses beim Arbeitgeber war nicht erforderlich (BSG 8. Oktober 1998 - B 12 KR 19/97 R - BSGE 83, 40, 45 - zu § 257 SGB V -).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Dies ist rechtsmissbräuchlich, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 204 f.).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Solche besonderen Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Lage entstanden ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28, zu II 2 a dd der Gründe; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 3 a der Gründe; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    mehrere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen mit dem gleichen Versorgungsziel (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a der Gründe).
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 212/03

    Korrigierende Rückgruppierung Schlossbereichsleiter

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Solche besonderen Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Lage entstanden ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28, zu II 2 a dd der Gründe; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 3 a der Gründe; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Solche besonderen Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Lage entstanden ist (BAG 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28, zu II 2 a dd der Gründe; 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - ZTR 2004, 635, zu II 3 a der Gründe; 14. September 2005 - 4 AZR 348/04 - AP BAT-O § 2 Nr. 3, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05
    Soll nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Versorgungsregelung in Bezug genommen werden, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 -AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu I 2 der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03

    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

  • LAG Niedersachsen, 24.06.2005 - 3 Sa 1898/04

    Klage auf Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge für die Vergangenheit und

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

  • BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89

    Anrechnung eines Rententeils aufgrund freiwilliger Weiterversicherung auf das

  • BVerwG, 28.11.1990 - 2 B 118.90

    Beamtenrecht: Anrechenbarkeit von Rententeilen aus freiwilliger

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Jedenfalls ab Oktober 2006 ist demnach ein bis dahin bestehendes Vertrauen nicht mehr schutzwürdig (zur späteren Beseitigung eines bestehenden Vertrauensschutzes aufgrund einer Klarstellung der Rechtslage vgl. BAG 21. November 2006 - 3 AZR 387/05 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 18; PWW/Schmidt-Kessel BGB 4. Aufl. § 242 Rn. 45).
  • BGH, 20.01.2011 - III ZR 271/09

    Ersatz von Bergschäden: Haftung des Inhabers der Bergbauberechtigung

    Auf eine Vertrauensgrundlage kann sich niemand berufen, bei dem zuvor das Vertrauen in den Rechtsschein zerstört wurde (vgl. BAG NJOZ 2007, 2975, 2984 f; Schmidt-Kessel in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl., § 242 Rn. 55).
  • BSG, 31.01.2023 - B 12 SF 1/22 R

    Anspruch auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung sowie auf einen

    Wie § 257 SGB V ist auch § 172a SGB VI als eigenständige sozialrechtliche Pflicht nicht dispositiv (vgl BAG Urteil vom 21.11.2006 - 3 AZR 387/05 - juris RdNr 39) .
  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 27 U 24/15

    Dienstvertrag mit Vorstand - Willensbildung im Verwaltungsrat der Sparkasse ist

    Solche besonderen Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn durch das Verhalten der einen Seite für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Lage entstanden ist (BAG, NJOZ 2007, 2975, Rn. 41 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 56/15

    Erteilung einer Gewährleistungsentscheidung; Begriff des öffentlich-rechtlichen

    Angesichts des schon im Ausgangspunkt festzustellenden Fehlens einer Anspruchsgrundlage ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass der Arbeitsvertrag, den der Kläger 1995 mit dem beigeladenen Verein geschlossen hat, bereits die beiderseitige Einschätzung der Vertragspartner zum Ausdruck brachte, dass ungeachtet der privatrechtlich zugesagten Versorgung entsprechend beamtenrechtlichen Grundsätzen weiterhin Beiträge zur Ärzteversorgung zu entrichten waren (wobei auch bereits die damalige Rechtslage, vgl. insbesondere §§ 55 BeamtVG a.F., grundsätzlich eine Anrechnung von sonstigen Versorgungsleistungen auf eine beamtenrechtliche Versorgung vorsah; vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 21. November 2006 - 3 AZR 387/05 -, juris).
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